Struktur des AStA

AStA und Vorstand des AStA

Der AStA besteht offiziell aus einem legislativen Organ (AStA), das für Beschlüsse, Finanzentscheidungen und Regeln/Vorhaben/Vorgänge zuständig ist und einem exekutiven Organ (Vorstand des AStA), das die Geschäfte im Rahmen dieser Beschlüsse ausführt und auch Teil des AStA ist. Aufgrund der kleinen Größe unseres Gremiums kann der Vorstand allerdings nicht alle anfallenden Aufgaben selbst ausführen, sodass er vieles an AStA-Mitglieder delegiert. Dies geschieht innerhalb von Referaten (siehe „Aufgaben des AStA“). AStA und Vorstand tagen außerdem zusammen und beschließen die meisten Dinge gemeinsam.

Der AStA besteht aus acht Personen, von denen jeweils vier jedes Semester für ein Jahr gewählt werden. Der AStA wählt anschließend aus seiner Mitte jedes Semester eine:n neue:n Finanzreferent:in und aus den vier Neugewählten jedes Semester eine:n neue:n Vorsitzenden für je ein Jahr.

Schlichtungskommission

Darüber hinaus gibt es die Schlichtungskommission, die in diesem parlamentarischen System die judikative Funktion einnimmt. Wenn ein:e Studierende:r der Hochschule das Gefühl hat, dass der AStA oder der Vorstand ihre Aufgaben überschreiten oder nicht wahrnehmen, kann die Schlichtungskommission kontaktiert werden asta.schlichtungskommissionmh-freiburg.de. Sie hat dann die Aufgabe, die Behauptung zu prüfen und den Konflikt zu schlichten. Die Schlichtungskommission tritt nur in solchen Fällen zusammen. Sie besteht regulär aus drei Mitgliedern und wird jedes Semester neu gewählt.

Vollversammlung und Urabstimmung

Das letzte wichtige Organ der Studierendenschaft ist die Vollversammlung aller Studierenden. Hier informiert der AStA über seine Aktivitäten, Strukturen und Finanzen. Außerdem ist die Vollversammlung ein beschließendes Organ, jede:r Studierende der Hochschule kann Anträge stellen, über die diskutiert und abgestimmt werden muss. Diese Beschlüsse gelten über Beschlüsse des AStA. Zur Vollversammlung wird in der Regel einmal pro Semester vom Vorstand des AStA eingeladen, sie kann aber auch jederzeit auf Antrag von mindestens drei Prozent der Studierenden der Hochschule (bei 550 Studierenden sind das etwa 16 Personen) einberufen werden.

Beschlüsse kann man außerdem auch in der Urabstimmung fassen. Die Urabstimmung ist zwar kein Organ der Studierendenschaft, ihre Beschlüsse, an deren Abstimmung alle Studierenden teilnehmen können, gelten aber über Vollversammlung und AStA. Die Urabstimmung wird auf Beschluss des AStA oder auf schriftlichen Antrag von ebenfalls mindestens drei Prozent der Studierenden der Hochschule einberufen und muss einen konkreten Abstimmungsgegenstand enthalten, dem entweder zugestimmt oder nicht zugestimmt werden kann.

 

Hier (diese Datei ist nicht barrierefrei) ist ein Organigramm, das die Struktur der Organe der Studierendenschaft und deren Zusammenhang verdeutlicht.

Satzungen

Die Struktur des AStA wird in der Organisationssatzung des AStA näher erläutert. Diese ist eine von drei Satzungen des AStA, die der AStA-Arbeit zugrunde liegen und verbindlich für die ganze Studierendenschaft der Hochschule gelten. Die Satzungen behandeln die rechtlichen Grundlagen und die Struktur, die finanziellen Vorgaben und den Beitrag der Studierenden.

Organisationssatzung (diese Datei ist nicht barrierefrei)

Finanzordnung (diese Datei ist nicht barrierefrei)

Beitragsordnung