Projektförderung

Antrag auf finanzielle Förderung eines selbstorganisierten Projekts

Mit dem Antrag auf finanzielle Förderung kannst du Geld beim AStA für studentische Projekte oder Initiativen sowie für Meisterkurse beantragen, die du (mit)organisierst. Weitere Infos zum Antrag, zur Antragsstellung sowie zur Auszahlung der Fördersumme findest du unten sowie auf dem Antragsformular. Wichtig: Wir fördern keine Meisterkurse, die du privat besuchst!

Hier geht’s zum Antrag 

 

Bewerbungs- und Förderzeiträume

 

Die Bewerbungs- und Förderzeiträume für das Haushaltsjahr 2024 sind:

2. Bewerbungszeitraum: 15. April bis 15. Mai 2024

2. Förderzeitraum: 1. Juni bis 31. Dezember 2024

 

Was kann gefördert werden?

1. Selbstorganisierte Meisterkurse bis 1000€.

2. Studentische Projekte/Initiativen bis 500€. 

3. Es ist jeweils eine Teilfinanzierung möglich.

 

Wer kann gefördert werden?

1. Der AStA kann nur Anträge von Studierenden fördern, die Mitglied der Studierendenschaft der Hochschule für Musik Freiburg sind. Der AStA fördert bevorzugt Projekte, die an der Musikhochschule stattfinden.

2. Über die Förderwürdigkeit entscheidet der AStA. Ob ein Projektantrag genehmigt wird, hängt vom Gesamtbudget des AStA und der Zahl der insgesamt eingehenden Anträge ab. Anspruch auf Finanzierung besteht nicht.

3. Das Projekt soll einen Nutzen für die Studierendenschaft der Musikhochschule haben. Außerdem sollte es einen oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Projekt fördert den Austausch (zwischen z.B. Musik und anderen Künsten, den Studierenden etc.)
  • Das Projekt unterstützt soziale und gesellschaftliche Belange
  • Das Projekt stellt eine Ergänzung zum Lehrangebot der Hochschule dar
  • Das Projekt ist gemeinnützig

4. Folgendes Kriterium sollte das Projekt möglichst nicht aufweisen:

  • Bei dem Projekt wird Gewinn erzielt. Außerplanmäßiger Gewinn wird entweder von der Fördersumme abgezogen oder kann alternativ an einen gemeinnützigen Verein gespendet werden.

 

Wie funktioniert die Bewerbung?

1. Das ausgefüllte Antragsformular muss an asta@mh-freiburg.de gesendet oder in den AStA-Briefkasten neben Zimmer 099 eingeworfen werden.

2. Der Förderzeitraum für Projekte ist das Kalenderjahr. Pro Förderzeitraum gibt es eine Bewerbungsphase. Sollte nach Verteilung der Fördergelder noch Geld übrig sein, findet eine zweite Bewerbungsphase statt. Die Daten der Bewerbungsphasen sind der Homepage und dem schwarzen Brett zu entnehmen.

3. Der Antrag auf Förderung eines Projekts muss in der jeweiligen Bewerbungsphase für den Förderungszeitraum gestellt werden, in dem das Projekt stattfindet. Ausnahmen können individuell mit dem AStA abgestimmt werden.

 

Auszahlung der Fördersumme

1. Für die Auszahlung benötigt der AStA sämtliche Rechnungen und Belege im Original. Thermobelege müssen kopiert und mit der Kopie zusammengeheftet eingereicht werden. Die gesamte Fördersumme muss lückenlos mit originalen Rechnungen belegt werden.

2. Bei bewilligten Anträgen für Meisterkurse ist es sowohl möglich, Belege bereits beglichener Kosten als auch offene Rechnungen einzureichen. Diese können jeweils nur vollständig übernommen werden.

3. Bei bewilligten Anträgen für studentische Projekte/Initiativen hat die:der Antragsteller:in grundsätzlich in Vorleistung zu treten. Belege und Rechnungen sind als Anlage eines Auszahlungsantrags beim AStA einzureichen. Dieser kann auf der Homepage heruntergeladen werden. Die Erstattung der Mittel erfolgt nur nach Vorlage einer vollständigen Abrechnung und der Originalbelege über die bewilligten Ausgaben als sogenannte Fehlbedarfsfinanzierung. Das bedeutet, dass erst in der nachträglichen Abrechnung festgestellt wird, wie hoch die Ausgaben tatsächlich waren und inwieweit sie nicht durch andere Einnahmen gedeckt sind. Eine Auszahlung des Geldes vor oder im laufenden Projekt ist nicht möglich.