Fahrtkostenzuschuss

Antrag auf einen Fahrkostenzuschuss

Dieser Antrag ist dafür gedacht, Fahrten von Studierenden der Musikhochschule zu Veranstaltungen zu bezuschussen, die im Rahmen des Studiums stattfinden oder zu Studienzwecken dienen. Da wir leider nicht unbegrenzt Geld haben, können wir jede:n Studierende:n pro Semester höchstens mit 100€ bezuschussen. Weitere Infos zu den Voraussetzungen für einen Zuschuss, zur Höhe des Zuschusses oder zur Antragsstellung findest du unten oder auf dem Antragsformular.

 

Hier geht’s zum Antrag

 

Die Bezuschussung von Fahrtkosten zu Studienzwecken aus Haushaltsmitteln des AStA der Hochschule für Musik Freiburg ist ein Angebot, das nur aufrechterhalten werden kann, wenn alle Beteiligten ehrlich und verantwortungsbewusst damit umgehen. Sollte sich herausstellen, dass dieses Angebot missbraucht wird, so kann der AStA dieses Angebot zurücknehmen.

 

Was wird bezuschusst

1.Mithilfe dieses Antrags können ausschließlich Fahrtkosten für Veranstaltungen bezuschusst werden, die der studienbezogenen Weiterbildung dienen. Dazu gehören u.a. Wettbewerbe, Meisterkurse, Probespiele, Fachvorträge und hochschulpolitische Veranstaltungen. Veranstaltungen, bei denen eine Gage ausgezahlt wird, werden nicht bezuschusst.

2. Bezuschusst werden Fahrtkosten bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit eigenem oder mit geliehenem PKW. Fahrten in fremden PKWs können ebenfalls bezuschusst werden, Antragssteller:in muss aber immer die fahrende Person sein. Flüge werden nicht bezuschusst.

3. Es können ausschließlich Fahrtkosten von immatrikulierten Studierenden der Hochschule für Musik Freiburg bezuschusst werden.

4. Da dem AStA für Fahrtkosten nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, ist die Bewilligung des Zuschusses sowie die Höhe der einzelnen Zuschüsse von der Anzahl der eingehenden Anträge abhängig. Ein Anspruch auf Bezuschussung der Fahrtkosten besteht nicht.

 

Höhe des Zuschusses

Bei der Berechnung des Zuschusses gelten folgende Richtlinien:

1. Bezuschusst wird in der Regel der volle Fahrtkostenbetrag. Jede:r Student:in kann jedoch pro Semester maximal 100€ Zuschuss erhalten. Überweisungen unter 15€ werden nicht vorgenommen.

2. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird der Fahrpreis der 2. Klasse bezuschusst.

3. Bei Fahrten mit eigenem sowie geliehenem PKW wird der Berechnung eine Kilometerpauschale von 30 ct zugrunde gelegt.

4. Bei Fahrten, bei denen andere Studierende der Hochschule für Musik Freiburg mitgenommen wurden, wird der Fahrtkostenbetrag durch die Anzahl aller Personen im Auto geteilt und pro Person abgerechnet. Der komplette Zuschuss für alle Personen wird an die antragsstellende Person ausgezahlt.

 

Wie funktioniert die Antragsstellung

1. Anträge auf Fahrtkostenzuschuss können ausschließlich von immatrikulierten Studierenden der Hochschule für Musik Freiburg gestellt werden.

2. Pro eingereichtem Antrag kann die Bezuschussung der Hin- und Rückfahrtkosten für jeweils eine Veranstaltung geltend gemacht werden.

3. Fahrtkosten können nur nachträglich bezuschusst werden.

4. Die Fahrt darf frühestens zwei Tage vor Beginn und spätestens zwei Tage nach Ende der Veranstaltung angetreten werden.

5. Der Antrag auf einen Zuschuss muss spätestens einen Monat nach Ende der Veranstaltung schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular beim AStA eingereicht werden.

6. Folgende Dokumente sind zusammen mit dem Antrag beim AStA einzureichen:

  • Eine Teilnahmebestätigung für die entsprechende Veranstaltung (Kopie)
  • Bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Die Fahrkarte im Original
  • Bei einer Fahrt mit eigenem PKW: Der Tankbeleg im Original
  • Bei einer Fahrt mit geliehenem PKW: Rechnung des Anbieters mit Kilometeranzahl

7. Alle einzureichenden Unterlagen sind in einem Umschlag in den AStA-Briefkasten bei Zimmer 099 zu werfen oder eingescannt per Mail an asta@mh-freiburg zu übersenden.

8. Der AStA entscheidet nach Ende der Antragsfrist über Bewilligung und Höhe des Fahrtkostenzuschusses und überweist zeitnah den bewilligten Betrag.

9. Falls Fahrtkosten von anderer Seite (z.B. Förderverein der Hochschule) bezuschusst werden, ist ein Zuschuss durch den AStA nicht möglich. Eine mehrfache Bezuschussung wird vom AStA überprüft.