Die Verfasste Studierendenschaft

Die gesetzliche Grundlage der VS bildet das Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz (VerfStudG), das der baden-württembergische Landtag am 27.06.2012 beschlossen hat.

Grundsätzliches

zitiert aus §65 des Landeshochschulgesetzes:

(1) Die immatrikulierten Studierenden (Studierende) einer Hochschule bilden die Verfasste Studierendenschaft (Studierendenschaft). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Hochschule.

(2) Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Sie hat unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule und des Studentenwerks die folgenden Aufgaben:

  1. die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden,
  2. die Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach den §§ 2 bis 7,
  3. die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
  4. die Förderung der Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft,
  5. die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden
  6. die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.

(3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht die Studierendenschaft den Meinungsaustausch in der Gruppe der Studierenden und kann insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschule, ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen.

(4) Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr. Sie wahrt nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen die weltanschauliche, religiöse und parteipolitische Neutralität.

Beiträge

Mit dem eingangs genannten Gesetz ist die VS finanziell autonom, muss sich dafür aber auch selbst finanzieren. Deswegen wird sich der Semesterbeitrag zum Sommersemester 2019 von 15€ auf 17€ erhöhen: Der VS-Beitrag wird automatisch miteingezogen.

Beitragsordnung der VS

Finanzordnung der VS