Das Studierendenparlament

Im Sommersemester 2013 haben die Studierenden die "Organisationssatzung der Studierendenschaft der Hochschule für Musik Freiburg" (s.u.) einstimmig angenommen. Auf deren Grundlage hat sich im Wintersemester 2013/14 das erste Studierendenparlament (StuPa) konstituiert. Seitdem bilden die Studentinnen und Studenten der MH Freiburg eine Verfasste Studierendenschaft (VS): eine autonome Gliedkörperschaft der Hochschule.

Organisationssatzung der Studierendenschaft der Hochschule für Musik Freiburg

Was ist der Unterschied zwischen StuPa und AStA?

Die Mitglieder der VS (die Studierenden) bilden gemeinsam die Vollversammlung. Sie wählen jedes Semester 4 Studierendenvertreter mit einer Amtszeit von 1 Jahr. Die insgesamt 8 Studierendenvertreter bilden das Studierendenparlament (StuPa), das Legislativorgan der VS. Das StuPa wählt zu Beginn des Semesters 2 der Mitglieder zum Vorstand. Der Vorstand stellt die Exekutive dar und wird als Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) bezeichnet.

Warum nennt sich das StuPa AStA?

An unserer Hochschule übernehmen alle Parlamentarier Exekutivaufgaben, da sie ansonsten zu wenig und der Vorstand viel zu viel Arbeit hätten. Das ist der Grund, warum wir uns weiterhin als AStA bezeichnen.

Studentische Vertretung

Studierende unserer Hochschule haben in vielfältiger Weise die Möglichkeit, sich zu engagieren. Neben dem AStA mit vier Mitgliedern im Senat und den Vertrauensstudent*innen gibt es weitere studentische Vertreter in den Studienkommissionen, Fachgruppen und im Hochschulrat.

Organigramm zur Veranschaulichung der Möglichkeiten des studentischen Engagements an der Hochschule für Musik Freiburg