Antrag auf finanzielle Förderung
Juhuu! Nach zahlreichen Stunden Arbeit und vielen Diskussionen wollen wir vom AStA nun endlich ein neues System einführen, das es euch ermöglicht, Geld für Meisterkurse/studentische Projekte/Initiativen bei uns zu beantragen!
Unser Ziel ist es dabei, dass die Finanzierung fair, transparent und einheitlich verläuft.
Auf dem Antragsformular (deutsch/englisch), das ihr hier (English version) downloaden könnt, findet ihr alle wichtigen Informationen und Kriterien zur Bewerbung.
Anfang Januar bieten wir für euch zwei Sprechstunden zu diesem Thema an, zu denen ihr mit all euren Fragen kommen könnt. Nutzt diese Möglichkeit sehr gerne, das Geld soll ja ausgegeben werden! Sprechstundentermine: Di, der 10.01.2023 von 15:30 bis 16:30 Uhr & Do, der 12.01.2023 von 11 bis 12 Uhr im AStA-Raum 099.
Eine wichtige Info noch: Für Meisterkurse/studentische Projekte/Initiativen, für die ihr im Jahr 2023 Geld benötigt, gibt es einen Bewerbungszeitraum. Dieser beginnt am 21.01.2023 und endet am 21.01.2023. Bis spätestens dahin brauchen wir also das ausgefüllte Formular von euch. Sollte dann noch Geld übrig sein, wird es noch einen zweiten Bewerbungszeitraum geben.
Antrag auf Fahrtkostenzuschüsse
Die Bezuschussung von Fahrt- Eintrittskosten zu Studienzwecken aus Haushaltsmitteln des AStA der Hochschule für Musik Freiburg ist ein Angebot, das nur aufrechterhalten werden kann, wenn alle Beteiligten ehrlich und verantwortungsbewusst damit umgehen. Sollte sich herausstellen, dass dieses Angebot missbraucht wird, so kann der AStA dieses Angebot zurücknehmen.
Das Dokument, welches ihr für den Antrag ausfüllen müsst findet ihr hier.
Anlass
- Fahrtkosten zu Veranstaltungen sowie anderen studienbezogenen Weiterbildungsveranstaltungen können auf Antrag vom AStA bezuschusst werden. Veranstaltungen, bei denen eine Gage ausgezahlt wird, werden nicht bezuschusst.
- Der Antrag auf einen Zuschuss muss schriftlich beim AStA gestellt werden.
- Die Fahrtkosten können nur nachträglich und nach Vorlage einer Teilnahmebestätigung (Kopie) bezuschusst werden. Ohne Teilnahmebestätigung des Veranstalters ist keine Bezuschussung möglich.
- Der:Die Antragsteller:in muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung an der Hochschule für Musik Freiburg immatrikuliert sein.
- Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss die Fahrkarte (bei Fahrten mit PKW: Tankbeleg im Original) beigelegt werden. Die Fahrt darf frühestens zwei Tage vor Beginn und spätestens zwei Tage nach Ende der Veranstaltung angetreten werden.
- Der Antrag muss spätestens einen Monat nach Ende des Semesters, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, beim AStA eingegangen sein. Findet die Veranstaltung also in einem Sommersemester statt, so endet die Antragsfrist am 31.10. des Jahres, findet die Veranstaltung in einem Wintersemester statt, so endet die Antragsfrist am 30.4. des Jahres.
- Der AStA entscheidet nach Ende der Antragsfrist über Bewilligung und Höhe des Fahrtkostenzuschusses und überweist zeitnah den bewilligten Betrag. Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
- Falls Fahrtkosten von anderer Seite (z.B. Förderverein der Hochschule) bezuschusst werden, ist ein Zuschuss durch den AStA nicht möglich.
- Alle Unterlagen (Antragsformular, Teilnahmebestätigung, ggf. Fahrkarten/Tankquittung) sind in einem Umschlag in den AStA-Briefkasten bei Zimmer 099 zu werfen, oder eingescannt per Mail an asta(at)mh-freiburg(dot)de zu senden.
Höhe des Zuschusses
- Allgemein gilt: Es werden 50% der Fahrt-, Eintritts- und Teilnahmekosten erstattet, jedoch kann jede:r Student:in pro Semester maximal 100€ Zuschuss erhalten.
- Der AStA entscheidet nach Ende der Antragsfrist über die Höhe des Zuschusses. Der Betrag der einzelnen Zuschüsse ist von der Anzahl der gestellten Anträge abhängig. Als Orientierung bei der Berechnung des Zuschusses dienen dabei folgende Richtlinien:
- Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird der Fahrpreis der 2. Klasse bezuschusst.
- Bei Fahrten mit PKW wird der Berechnung eine Kilometerpauschale von 15 ct zugrunde gelegt.